Der Zweck der Gesellschaft sind die Realisierung von Bauvorhaben sowie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen im Immobilienbereich im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann sich direkt und indirekt an Unternehmen im In- und Ausland, welche im Bereich der Projektierung von erneuerbaren Energien tätig sind, beteiligen, Grundstücke und Immobilienanlagen erwerben, verwalten, belasten und veräussern sowie jegliche Arten von Geschäften tätigen, finanzieren und fördern, die mit dem Gesellschaftszweck vereinbar sind. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen.
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Der Zweck der Gesellschaft sind die Realisierung von Bauvorhaben, Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen im Immobilienbereich im In- und Ausland sowie den Handel mit Pferden. Die Gesellschaft kann sich direkt und indirekt an Unternehmen im In- und Ausland, welche im Bereich der Projektierung von erneuerbaren Energien tätig sind, beteiligen, Grundstücke und Immobilienanlagen erwerben, verwalten, belasten und veräussern sowie jegliche Arten von Geschäften tätigen, finanzieren und fördern, die mit dem Gesellschaftszweck vereinbar sind. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen.
Bemerkungen
Ei
Lö
Bemerkung
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Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB oder, sofern die Namen und Adressen sämtlicher Aktionäre bekannt sind, durch schriftliche Mitteilung.
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Die vor der Eintragung im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden gestrichenen Tatsachen, sowie frühere Tagebuch- und SHAB-Zitate können im Registerauszug des bisherigen Sitzes, welcher bei den abgelegten Handelsregisterakten liegt, eingesehen werden.
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Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 26.11.2013 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
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Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung vom 13.02.2013 wird eine Forderung in der Höhe von CHF 2'900'000 verrechnet, wofür 2'900'000 Inhaberaktien zu CHF 1 ausgegeben werden.
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Mit Entscheid vom 14.05.2020 hat das Bezirksgericht Münchwilen angeordnet, den vor der Eintragung der Beschlüsse der Generalversammlung vom 10.03.2020 (SHAB Nr. 52 vom 16.03.2020) geltenden Zustand wieder in das Handelsregister einzutragen.
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Mit Entscheid vom 02.09.2020 hat das Bezirksgericht Münchwilen angeordnet, den vor der Mutation infolge superprovisorischen Entscheides des Einzelrichters des Bezirksgericht Münchwilen vom 14.05.2020 (SHAB Nr. 107 vom 05.06.2020) geltenden Zustand wieder herzustellen.
Kollektivunterschrift zu zweien (mit dem Präsidenten)
Hinweis
Die obenstehenden Informationen erfolgen ohne Gewähr und haben keinerlei Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig der vom kantonalen Handelregisteramt ausgestellte, beglaubigte Handelsregisterauszug und der Publikationstext im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Hinweis: Es ist möglich, dass grafische Elemente (z.B. Durchstreichungen) nicht mit allen Browsern dargestellt werden können.