Die Gesellschaft bezweckt Catering für Firmen und Privat-Anlässe, Firmenfeste, Geburtstage und Kochkurse. Herstellen von haus- und handgemachten Aperosachen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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Die Gesellschaft bezweckt die Akquisition, Entwicklung und Verkauf von Grundstücken, Hotel Immobilien und touristisch bewirtschafteten Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Bemerkungen
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Bemerkung
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Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail.
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Gemäss Erklärung vom 07.01.2014 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
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Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen.
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Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Aubergine-Catering Bauer, in Bubikon, gemäss Vertrag vom 10.12.2013 und Übernahmebilanz per 30.11.2013 mit Aktiven von CHF 42'881.26 und Passiven von CHF 800.00, wofür Stammeinlage zu CHF $20,000.00 ausgegeben und CHF 22'081.26 als Forderung gutgeschrieben werden.
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Pflichten: Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.
Die obenstehenden Informationen erfolgen ohne Gewähr und haben keinerlei Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig der vom kantonalen Handelregisteramt ausgestellte, beglaubigte Handelsregisterauszug und der Publikationstext im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Hinweis: Es ist möglich, dass grafische Elemente (z.B. Durchstreichungen) nicht mit allen Browsern dargestellt werden können.